Sonntag, 29. Januar 2012

WAS IST "ACTA" (Anti-Counterfeiting Trade Agreement)?!?...

Anonymous - Was ist ACTA ? [german] - #StopACTA


What is ACTA (Deutsche Synchron Version by Bruno Kramm)

Anonymous - ACTA Aufklärung in Deutschland: http://anonnewsde.tumblr.com/post/16586590309/wichtig-ohai-tumblr-und-twitter-follower-wir-brauchen

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WIKIPEDIA ÜBER "ACTA":

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) ist ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards in dem Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren;[1] in Deutschland wird es deshalb auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet

INHALT:

ACTA baut auf dem TRIPS-Abkommen auf[3] und legt den Vertragsparteien zusätzliche Verpflichtungen auf, die jedoch nicht die Schutzvoraussetzungen und den Schutzumfang[4], sondern die Durchsetzung der Immaterialgüterrechte betreffen.

Die Europäische Kommission und auch die Handelsvertreter der Vereinigten Staaten nennen drei Gebiete, in denen ACTA Regelungen bereitstellt:[5][6]

Internationale Kooperation
Abstimmung des Gesetzesvollzugs
Schaffung neuer Gesetze zur Verwertung geistigen Eigentums

Zusätzlich soll ein ACTA-Komitee eingerichtet werden. Dieses hat die Aufgabe, die Einhaltung des Vertrages zu überwachen und über vorgeschlagene Änderungen des ACTA-Vertrages zu beratschlagen.[7]

DIE VERHANDLUNGEN:

Bereits am Rande des G8-Gipfels in Sankt Petersburg 2006 begannen die Vorgespräche zu ACTA zwischen den USA und Japan.[9][10]

Die Verhandlung über die Details des Abkommens begannen 2008 in Genf und endeten nach der zwölften Verhandlungsrunde im Dezember 2010 in Sydney. Diese Verhandlungen fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, weshalb lange Zeit der genaue Verhandlungsstand und die Positionen der einzelnen Länder unbekannt waren.[11][12]

Im März 2010 kam es zu einer inoffiziellen Veröffentlichung einer Vorabversion.[13] Eine weitere Vorabversion wurde im Juli 2010 inoffiziell veröffentlicht, welche die Ergebnisse der Luzern-Runde vom 1. Juli 2010 zusammenfasst.[14]

Anfang März 2010 forderte das Europäische Parlament die EU-Kommission in einem interfraktionellen Entschließungsantrag auf, das Parlament über alle Phasen der Verhandlungen zu informieren.

MAßNAHMEN:

Zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene wurde unter anderem angedacht, dass auch die Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar gemacht werden können. Dieser Verantwortung hätten sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichtet hätten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren.[16]

Es wurde auch angedacht Anstiftung und Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen strafbar zu machen.[17] Neue Strafrechtsnormen, wie die aus Artikel 2.14 („Kriminelle Vergehen“) des ACTA-Entwurfs,[18] hätten eine Umschreibung des Unionsrechts durch den Vertrag bedeutet.[19]

KRITIK:

Nicht nur der Ausschluss der Öffentlichkeit, auch die Maßnahmen zur Kontrolle des Internets ernten weltweit Kritik.[20]

Viele Internetnutzer sehen die Reformen als Eingriff in die Privatsphäre und ihre Grundrechte. Die Organisation Reporter ohne Grenzen sprach von einer „Verhinderung der demokratischen Debatte“.[21] Es wurde und wird befürchtet, dass das internationale Handelsabkommen einen Ausgangspunkt für die weltweite Durchsetzung von Internetsperren bedeuten könnte.[22] Da die Verhandlungsteilnehmer davon ausgehen, dass der Vertrag nur so durchsetzbar ist, umgehen sie gezielt diejenigen internationalen Institutionen, die für solche Gespräche zuständig wären, etwa die World Intellectual Property Organization (WIPO), die als demokratischer Körper gerade für die behandelten Themen gegründet wurde und transparente Verhandlungen mit einer größeren Anzahl von Teilnehmern erfordern würde.[23] Jan Philipp Albrecht, MdEP der GRÜNEN forderte, „bei den ACTA-Verhandlungen sicherzustellen, dass es keinerlei Überschreitung des geltenden EU-Rechts gibt und der Regelungsgehalt von ACTA auf die alleinige Bekämpfung der Produktpiraterie beschränkt wird. Damit müsste insbesondere das umstrittene Internetkapitel beerdigt werden.“[24]

Nach Abs. 5 des Bundesverfassungsgerichtsurteils bzgl. der Vorratsdatenspeicherung, welche für die Überprüfung durch die Internetdienstanbieter benötigt würde, ist in der BRD eine schwere Straftat erforderlich, um rechtsgemäß (wenn denn ein verfassungsgemäßes Gesetz existiert) den kompletten Inhalt einer Kommunikation abzuhören.

Nach § 100a StPO ist in Deutschland die Überwachung des Fernmeldeverkehrs nur im Falle einer in diesem Paragraphen aufgelisteten „schweren Straftat“ (z.B. Hochverrat und Gefährdung der demokratischen Ordnung) gesetzmäßig.

Die Piratenparteien aus verschiedenen Ländern führten am 26. Juni 2010 und 28. Juni 2010 Demonstrationen gegen das ACTA-Abkommen durch.[25] Die Demonstrationen fanden in mehreren Ländern statt, darunter auch in einigen deutschen Städten. Organisator war hier die Piratenpartei Deutschland.

Kritisiert wird außerdem, dass ACTA durch bewusst schwammige Formulierungen Rechtssicherheit vernichte. Zur Auslegung unklarer Begriffe sollen die Verhandlungsprotokolle zum Vertrag herangezogen werden, die jedoch noch nicht veröffentlicht worden sind. Daher – so ein weiterer Kritikpunkt – sei es momentan widersinnig, wenn die Parlamente über den Vertragsentwurf abstimmen würden, da sie den genauen Vertragsinhalt und seine Bedeutung nicht kennen.[26]

(...)

Wikipedia - ACTA: https://de.wikipedia.org/wiki/Anti-Counterfeiting_Trade_Agreement

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