Dienstag, 26. Juli 2011

DU SOLLST NICHT 'MORDEN'!!... - DAS RECHT ZU 'TÖTEN'?!!... - Rechtsdefinitionen unserer Gesellschaft...

Du sollst nicht MORDEN! ... das Recht zu töten (Selbstverteidigung)


Alles Recht das wir empfinden und einfordern basiert auf der irrtümlichen Entscheidung Eigentum über die Leistung des Menschen zu stellen. So erhielt nur das Eigentum an materiellen Dingen einen messbaren Wert. Die erforderliche Leistung an Materialien und Rohstoffen wird zum überschüssigen Konsumprodukt der Eigentümer an der Erde.

Dieses Denken erfordert hierarchische Strukturen und klare Rechtsdefinition auf Eigentum. Somit wird der Mensch unter das Eigentum gestellt. Erst wenn die Menschheit begreift, dass Leistung der wirkliche Wert ist und die Wertegesellschaft dahin gehend ändert, sind wir aus dem Kreislauf der Wertschöpfung und des Wirtschaftswachstums entflohen.

Leistungsgedecktes Geld bietet die Lösung zur Umwertung! Es ist nicht nur ein Geldsystem, sondern es nimmt die Leistung an der Allgemeinheit als alleinigen Grundwert an. Eigentum im herkömmlichen Sinne, wird wertlos, da sich der Wert der Dinge am Nutzen- und Leistungsfaktor misst. Daraus ergeben sich ressourcensparende Leistungsvorgänge, die sinnlosen Verbrauch von Rohstoffen nicht zur Wertschöpfung benötigt.

Ethnozentrismus: Alles Gesellschaften, die nicht die Werte der jeweiligen herrschenden Vormacht akzeptieren, werden als minderwertig und nutzlos empfunden. Sie werden erst als Handelspartner akzeptiert, wenn sie das gleiche Recht auf Vorrecht vertreten.

7. Du sollst nicht stehlen!
10. Du sollst nicht begehren deines Nächsten Hab und Gut!

Das ist die Forderung, das Eigentum des Nächsten zu respektieren und verantwortlich mit eigenem und fremdem Gut umzugehen. Denn geordnete und sichere Besitzverhältnisse sind die Grundlage für die Entfaltung geistiger und kultureller Werte im Leben des einzelnen und der Gemeinschaft. Das verpflichtet zu gewissenhafter Arbeit und verantwortungsbewußter Nutzung der Sachgüter, die Gottes Schöpfung für den Menschen bereithält.

Artikel 51 der am 26. Juni 1945 unterzeichneten Charta der Vereinten Nationen im Wortlaut (offizielle Übersetzung):

"Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.

Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält."

„Totschlag": „Die vorsätzliche Tötung eines Menschen ohne die Merkmale eines Mordes."

„Tötung, die Verursachung des Todes eines Menschen, auch durch Unterlassung einer rechtl. gebotenen, den Tod abwendenden Handlung (Unterlassungsdelikte).

Die Tötung ist bei vorsätzl. Begehung Mord, Totschlag, Kindesmord oder Tötung auf Verlangen des Getöteten, sonst fahrlässige Tötung."

„Mord, vorsätzl. Tötung eines Menschen unter bes. schweren Umständen; im dt. Strafrecht nach § 211 StGB die Tötung aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs (Lustmord), aus Habgier (meist Raubmord) oder sonst aus niedrigen Beweggründen, auf heimtückische (Meuchelmord) oder grausame Weise oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken."

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