Rechtsberatungsgesetz und Rechtedienstleistungsgesetz nichtig
http://www.youtube.com/watch?v=FAVBvdxsSzc
Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Vom 19. Dezember 1966
(BGBl. 1973 II S. 1534)
Artikel 14 Abs. 3 Ziff. d
(3) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat in gleicher Weise im Verfahren Anspruch auf
folgende Mindestgarantien:
d) er hat das Recht, bei der Verhandlung anwesend zu sein und sich selbst zu verteidigen oder durch
einen Verteidiger seiner Wahl verteidigen zu lassen;
Artikel 16
Jedermann hat das Recht, überall als rechtsfähig anerkannt zu werden.
Artikel 25 GG und Artikel 4 Weimarer Verfassung
Völkerrecht hat Vorrang vor dem deutschen Recht!
Jeder kann sich selbst vertreten oder denjenigen beauftragen den er einsetzen will für sich, um seine Rechte wahrzunehmen!
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