Samstag, 11. Februar 2012

ZUM NACHWEIS DER DEUTSCHEN STAATSANGEHÖRIGKEIT!... - Volksbetrug.TV

volksbetrug.TV: Staatsangehörigkeit


Was ist eigentlich Staatsangehörigkeit? Wir haben die Antworten.

Die PDF gibt es im Forum:
http://www.volksbetrug.net/forum/download/file.php?id=2319&sid=4143df314a...

www.volksbetrug.net

Wikipedia >>>

Die Begriffe „Deutscher Staatsangehöriger“ und „Deutscher“:

Deutscher im Sinne des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (GG) und § 1 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) ist unter anderem, wer die Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland (die „deutsche Staatsangehörigkeit”) besitzt. Darüber hinaus bezieht sich der Artikel 116 GG auf die Kategorie des deutschen Volkszugehörigen. Diese ethnisch bestimmte Kategorie ist nicht mit der des deutschen Staatsangehörigen synonym. Rechtshistorisch ist er eine Abkehr vom enger gefassten Begriff der Bürgerschaft.[2]

Der formale Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis). Der deutsche Personalausweis oder Reisepass reichen lediglich zur widerlegbaren Glaubhaftmachung des Besitzes der deutschen Staatsangehörigkeit.[3]

Alle deutschen Staatsangehörigen sind automatisch zugleich Bürger der Europäischen Union.

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit

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